Rechtsprechungsübersicht zum Franchiserecht

Aufklärungspflichten 

mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner der von Kenne, Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft

OLG München, Urteil vom 16.9.1993 - 6 U 5495/92 
Leitsätze:

1. Der Franchisegeber muss den Franchisenehmer richtig und vollständig über die Rentabilität des Systems unterrichten.
2. Der Franchisegeber, der wegen Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht schadenersatzpflichtig ist, kann es dem Franchisenehmer nicht als Mitverschulden entgegenhalten, dass er leichtfertig den Anpreisungen des Franchise-Gebers vertraut hat.

Volltext

OLG München, Urteil vom 13.11.1987 - 8 U 2207/87
Leitsätze:
1. Zur Haftung eines Franchisegebers wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten.
2. Der Franchisegeber trägt die Beweislast für die Richtigkeit der von ihm im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung gemachten Angaben.

Volltext

 

OLG Oldenburg, Urteil vom 16.10.1997 - 8 U 111/97
Leitsatz:
Der Franchise-Geber ist für die Werthaltigkeit der von ihm erbrachten Leistungen (Know-how) und dem daraus vom Franchise-Nehmer zu ziehenden Nutzen darlegungs- und beweispflichtig.

Volltext

 

LG Hannover, Urt. v. 06.02.1996 - 14 0 267/94
Leitsätze:

1. Zum Schadenersatzanspruch eines Franchisenehmers unter dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung.
2. Zur persönlichen Schadenersatzpflicht des Geschäftsführers einer als Franchisegeber auftretenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Volltext

 

LG Berlin, Urteil v. 09.11.2000 - 13 0 257/97 - "Sunpoint"
Leitsätze:

1. Der Franchisegeber haftet dem Franchisenehmer auf Schadensersatz wegen des Fehlens einer Standortanalyse,  wenn der Franchisenehmer durch die Art und Weise des Vertragsschlusses und des Klassifizierungssystems des Franchisegebers von der vorherigen Erstellung einer Standortanalyse ausgehen durfte.
2. Der Franchisegeber muß sich das Verschulden des Vermittlers des Franchisevertrages nach § 278 BGB zurechnen lassen.

Volltext

 

OLG München, Urteil v.24.04.2001 - 5 U 2180/00 - "Aufina"
Leitsätze:

1. Die Reichweite der Aufklärungspflicht des Franchisegebers bestimmt sich entscheidend nach dem Informationsbedarf und den Informationsmöglichkeiten und der Funktion des Franchisenehmers und seinen Informationsmöglichkeiten und seiner Funktion. So müssen Franchisegeber u.a. Wirkungsweise und Erfolgsaussichten des Franchisesystems offen legen, wenn sie mit Interessenten über die Veräußerung des Systemnutzungsrechts verhandeln.
2. Die vom BGH entwickeltn Grundsätze zur Prospekthaftung und zur Haftung im Kapitalanlagebereich sind auf Franchiseangebote nicht übertragbar, weil der Erfolg des letztgenannten Geschäfts weitgehend von Marktlage, Einsatz und Tüchtigkeit des Franchisenehmers anhängt.

OLG Hamburg, Urteil vom 17.04.1996 - 5 U 137/95
Leitsätze:

1. Zum Schadenersatz eines Franchisenehmers aus Verletzung vorvertraglicher 
Aufklärungspflichten.
2. Zur Rückabwicklung eines gescheiterten Franchiseverhältnisses.

 

Volltext

 

Franchisenehmer als arbeitnehmerähnliche Personen

mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin.

BAG, Beschl. vom 16.07.1997 - 5 AZB 29/96 ("Eismann I")
Leitsätze:

1. Ob eine Partei Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person ist, richtet sich ausschließlich danach, ob sie persönlich abhängig oder zwar rechtlich selbständig, aber wirtschaftlich unabhängig und einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig ist.
2. Dass ein Franchisenehmer den für ein solches Rechtsverhältnis typischen Bindungen unterliegt, schließt die Annahme eines Arbeitsverhältnisses nicht aus (entgegen OLG Schleswig, NJW-RR 1987, 220).


Volltext

 

BGH, Beschl. vom 4.11.1998 - VIII ZB 12/98 ("Eismann II")
Leitsatz:
Zum Rechtsweg für Klagen des Franchisegebers gegen einen arbeitnehmerähnlichen Franchisenehmer.

Volltext

 

OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.1.1998 - 16 U 182/96
Leitsätze und Kurzinhalt:
1. Eine unselbständige Tätigkeit eines Franchisenehmers und auch eine wirtschaftliche Abhängigkeit vom Franchisegeber können nur angenommen werden, wenn der Franchisenehmer bei vollständiger Einbindung in das Vertriebssystem des Franchisegebers nicht mehr in der Lage ist, das Marktgeschehen durch eigene unternehmerische Entscheidungen zu steuern. Steht dem unternehmerischen Risiko des Franchisenehmers keine Möglichkeit zur Wahrnehmung unternehmerischer Chancen gegenüber, ist Arbeitsrecht anzuwenden (entgegen BAG, Urt. v. 16.7.1997 - 5 AZB 29/96, NJW 1997, 2973).

2. Kann aufgrund der Ausgestaltung des Franchisevertrages nicht das Existenzminimum verdient werden, führt dies nicht notwendigerweise zur Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft eines Franchisenehmers. Eine sog "Hungerprovision" könnte jedoch zur Nichtigkeit des Vertrages führen.

Kein Verbraucherschutz für Franchisenehmer 

mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin.

BGH, Beschluss vom 24.2.2005 - III ZB 36/04 
Leitsatz der Redaktion:
Franchisenehmer sind als Unternehmer und nicht als Verbraucher auch dann zu behandeln, wenn das betreffende Geschäft im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (so genannte Existenzgründung) geschlossen wird.

 

Volltext

 

Nichtigkeit von Franchiseverträgen 

mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin.
Kammergericht, Beschl. v. 11.02.1993 - 2 W 706/93 - ("BlueTel")
Leitsatz:
Die fehlende Angabe des Standortes des Franchisenehmerbetriebes im Franchisevertrag führt zur Nichtigkeit des Franchisevertrages wegen eines Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis gemäß §§ 4, 6 VerbrKrG.


Volltext

 

Landgericht Berlin, Urteil v. 29.11.1999 - 99 O 63/99 - ("BlueTel") 
Leitsätze:
1. Die fehlende Angabe des Standortes des Franchisenehmerbetriebes im Franchisevertrag führt zur Nichtigkeit des Franchisevertrages wegen eines Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis gemäß §§ 4, 6 VerbrKrG.

2. Das VerbrKrG bleibt auch anwendbar, wenn der Vertrag zwar ursprünglich mit einem Verbraucher abgeschlossen, jedoch nachträglich ein dem VerbrKrG nicht unterliegender Kaufmann (hier: GmbH) das Vertragsverhältnis übernimmt. 

 

Volltext

 

Widerrufsrecht wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung 

mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin.

LG Zwickau, Urt. v. 25.02.2000 - 2 0 1198/99 - ("S-B-P-S Franchise")
Leitsätze:
1. Franchisenehmer, die keine Verbraucher i.S.d. VerbrKrG sind, steht ein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKG zu, wenn der Franchisegeber eine (freiwillige) Widerrufsbelehrung in den Franchisevertrag aufgenommen hat 

2. Die fehlende Angabe der Anschrift des Widerrufsempfängers  (§ 7 Abs. 2 VerbrKG) führt zur Unwirksamkeit.
3. Eine Widerrufsbelehrung genügt nicht den an eine gesonderte Unterschrift im Sinne des § 7 Abs. 2 VerbrKG zu stellenden Anforderungen, wenn sie sich nicht nur auf die Widerrufsbelehrung, sondern zugleich auch auf die Bestätigung der Aushändigung derselben bezieht (vgl. BGH, NJW 1993, 64, 67).


Volltext

 

OLG Oldenburg, Urteil vom 16.10.1997 - 8 U 111/97
Leitsatz:
Der Franchisegeber ist für die Werthaltigkeit der von ihm zu erbringenden Leistungen (hier: Know-how) und dem daraus vorn Franchisenehmer zu ziehenden Nutzen darlegungs- und beweispflichtig.


Volltext

 

Kündigung von Franchiseverträgen 
durch den Franchise- geber

mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin.

BGH, Urteil v. 3.10.1984 - VIII ZR 118/83 ("McDonalds")
Leitsatz:
Zur Einschränkung des Rechtes zur außerordentlichen Kündigung eines Franchisevertrages durch den Franchisegeber wegen des Nichteinhaltens von Richtlinien (McDonald's)


Volltext

 


Anwendbarkeit des Handelsvertreter-
schutzrechtes auf Franchiseverträge

mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin.

BGH, Urteil v. 17.07.2002 - VIII ZR 59/01
Leitsatz:
Zur entsprechenden Anwendung des § 89 HGB auf Kettenverträge zwischen einem Franchisegeber und einem Franchisenehmer 
(Kündigungserfordernis für Franchisegeber trotz Befristung) 


Volltext

 

Haftung des Unternehmensberaters

mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin.

OLG München, Urt. v. 11. 7. 1996 - 24 U 63/95 ("Schmankerl-Service")
Leitsätze:
1. Der Unternehmensberater eines Franchisegebers kann in einem gegen ihn geführten Schadensersatzprozess eine Mitverantwortung seines Auftraggebers bei der Durchführung eines Franchiseprojekts (hier: "Schmankerl-Service") auch dann einwenden, wenn er sich an einem vorausgegangenen Rechtsstreit des Franchisenehmers gegen den Franchisegeber, in dem das pflichtwidrige Verhalten dem Unternehmensberater voll zugerechnet worden ist, trotz Streitverkündung nicht beteiligt hat.
2. Steht in einem solchen Fall ein vertragliches Verschulden des Unternehmensberaters aufgrund der Interventionswirkung des Vorprozesses fest, darf bei der Haftungsabwägung im Verhältnis der Parteien des Unternehmensberatervertrags eine Mitverantwortung des Franchisegebers bei der Vorbereitung und Durchführung des Franchiseprojekts berücksichtigt werden.


Volltext

 

Sittenwidrigkeit von  Franchiseverträgen

mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin.

LG Bochum, Urt. v. 28.04.1999 - 2 O 7 / 99 - 
Leitsätze
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Franchisevertrag wegen sittenwidriger Knebelung nichtig sein kann.
2. Die Sittenwidrigkeit eines Franchisevertrages kann sich aus dem  Ungleichgewicht zwischen den beiden Vertragspartnern ergeben, wenn z. B. der Franchisenehmer dem Franchisegeber wirtschaftlich vollständig ausgeliefert ist, ohne im Gegenzug wie ein freier Unternehmer selbständig wirtschaftlich handeln zu können.


Volltext

 

Gewerblicher 
Rechtsschutz

mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin.
Kammergericht, Urt. v. 18.04.2000 - 5 U 9327 / 98 - 
("Didactica")

Leitsätze
Zu der Erstreckung des Schutzbereiches einer übernommenen besonderen geschäftlichen Bezeichnung ("DIDACTICA") gegenüber Franchisenehmern eines insolventen Franchisegebers.


Volltext

 

Prozesskostenhilfe

mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin.

 

Kammergericht, Beschl. v. 06.11.1998 - 13 W 6127/98 - ("Sunpoint")
Leitsatz der Redaktion
Im Rahmen der summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage im Prozesskostenhilfeverfahren ist das Vorbringen des Franchisenehmers, er sei durch falsche Angaben über den realistischen zu erwartenden Gewinn, den mit dem konkreten Objekt erzielbaren Umsatz und durch unzureichende Aufklärung über die der angepreisten Rentabilitätsberechnung zugrundeliegenden Unwägbarkeiten und Risiken zum Abschluss des Partnerschaftsvertrages bestimmt worden, ausreichend um die Erhebung einer Klage zu rechtfertigen. Die Klage ist grundsätzlich auf die Geltendmachung nur eines erststelligen Teilbetrages in Höhe von 60.001 DM ( Revisionsgrenze) zu beschränken.


Volltext

 

Leistungspflichten des Franchisegebers

mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin.

BGH, Urteil vom 13. Januar 2000 - III ZR 342/98
Leitsatz :
Zu den Leistungspflichten der Vertragsteile eines Franchisevertrages, mit dem dem Franchisenehmer das Recht eingeräumt wird, ein Restaurant zu betreiben.


Volltext

 

Nachverträgliches Wettbewerbsverbot

mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin.
Landgericht Magdeburg, Urt. v. 22.1.1997 - 31 O 671/96
Leitsatz der Redaktion:
Ist ein Franchisevertrag zwischen als Reiseveranstalter tätigen Parteien mit einem darin enthaltenen Wettbewerbsverbot durch Abänderungsvereinbarung wegen Nichtzahlung der Franchisegebühren dahin geändert worden, daß der Franchisenehmer nunmehr eine Jahresumsatzvergütung zahlen soll, ist dadurch der Franchisevertrag in einen Handelsvertretervertrag umgewandelt worden, der durch den Handelsvertreter gemäß HGB § 89a fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden kann und ihn berechtigt, sich gemäß HGB § 90a Abs 3 von dem Wettbewerbsverbot loszusagen.


Rechtsscheinsvollmacht des Franchisenehmers

mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin.

OLG Jena, Urteil vom 16.09.1998 - 4 U 953/97 -
Leitsätze :

1. Zur Frage, ob bzw unter welchen Umständen Erklärungen eines Franchisenehmers als im Namen des Franchisegebers abgegeben anzusehen sind.
2. Zweijährige Verjährungsfrist für Provisionsansprüche eines Maklers gemäß BGB § 196 Abs 1 Nr 7 gilt auch gegenüber einem Immobilienmakler, der Mitgesellschafter einer GbR ist, die die Immobilie erworben hat.
3. Keine Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung der Klage durch Nichtberechtigten. Dies gilt auch dann, wenn die Klageforderung im Verlauf des Rechtsstreits an den Kläger abgetreten wird.

 

Volltext

 

Zurückbehaltungsrechte des Franchisenehmers

mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin.

OLG Naumburg Urt. v. 28.4.1999 - 6 U 99/98 -
Leitsätze der Redaktion:
1. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) ist bei mangelhaften Leistungen des Franchisegebers unanwendbar.
2. Zur Anpassung von Franchisegebühren nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage

 

Volltext

 

Ausgleichsanspruch des Franchisenehmers

mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin.

BGH, Urteil vom 23.7.1997 - VIII ZR 134/96 ("Benetton II")
Leitsätze der Redaktion:

1.Es kommt in Betracht, dass auch das tatsächliche Verbleiben des Kundenstammes des Franchisenehmers beim Franchisegeber ein Ausgleichsanspruch entsprechend § 89b HGB rechtfertigt. 
2. Der Händler (Franchisenehmer) hat keine Ansprüche gegen den Bekleidungshersteller (Franchisegeber) wegen "Schockwerbung".

 

Volltext

 

Verpflichtung des Franchisegebers zur Auszahlung von Einkaufsvorteilen

mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin.

BGH, Urteil vom 22.2.2006 - VIII ZR 40/04 - OLG München
Leitsatz :                                                                                                                                Zur Frage, ob der Franchisegeber aufgrund des Franchisevertrags oder einer von seiner Tochtergesellschaft mit dem Franchisenehmer getroffenen Vereinbarung verpflichtet ist, Einkaufsvorteile, die die Tochtergesellschaft mit Automobilherstellern ausgehandelt hat und die ihr aus Fahrzeugkäufen des Franchisenehmers zugeflossen sind, an den Franchisenehmer auszuzahlen.

Volltext