Rechtsprechungsübersicht zum Franchiserecht
| Aufklärungspflichten
mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner der von Kenne, Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft |
OLG München,
Urteil vom 16.9.1993 - 6 U 5495/92
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OLG München,
Urteil vom 13.11.1987 - 8 U 2207/87 |
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OLG
Oldenburg, Urteil vom 16.10.1997 - 8 U 111/97 |
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| LG Hannover, Urt.
v. 06.02.1996 - 14 0 267/94 Leitsätze: 1. Zum Schadenersatzanspruch eines Franchisenehmers unter dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung. 2. Zur persönlichen Schadenersatzpflicht des Geschäftsführers einer als Franchisegeber auftretenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung. |
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| LG Berlin, Urteil v. 09.11.2000 -
13 0 257/97 - "Sunpoint" Leitsätze: 1. Der Franchisegeber haftet dem Franchisenehmer auf Schadensersatz wegen des Fehlens einer Standortanalyse, wenn der Franchisenehmer durch die Art und Weise des Vertragsschlusses und des Klassifizierungssystems des Franchisegebers von der vorherigen Erstellung einer Standortanalyse ausgehen durfte. 2. Der Franchisegeber muß sich das Verschulden des Vermittlers des Franchisevertrages nach § 278 BGB zurechnen lassen. |
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| OLG München, Urteil v.24.04.2001 -
5 U 2180/00 - "Aufina" Leitsätze: 1. Die Reichweite der Aufklärungspflicht des Franchisegebers bestimmt sich entscheidend nach dem Informationsbedarf und den Informationsmöglichkeiten und der Funktion des Franchisenehmers und seinen Informationsmöglichkeiten und seiner Funktion. So müssen Franchisegeber u.a. Wirkungsweise und Erfolgsaussichten des Franchisesystems offen legen, wenn sie mit Interessenten über die Veräußerung des Systemnutzungsrechts verhandeln. 2. Die vom BGH entwickeltn Grundsätze zur Prospekthaftung und zur Haftung im Kapitalanlagebereich sind auf Franchiseangebote nicht übertragbar, weil der Erfolg des letztgenannten Geschäfts weitgehend von Marktlage, Einsatz und Tüchtigkeit des Franchisenehmers anhängt. |
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OLG Hamburg, Urteil vom 17.04.1996 - 5 U 137/95
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| Franchisenehmer als arbeitnehmerähnliche Personen
mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin. |
BAG, Beschl. vom
16.07.1997 - 5 AZB 29/96 ("Eismann I") Leitsätze: 1. Ob eine Partei Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person ist, richtet sich ausschließlich danach, ob sie persönlich abhängig oder zwar rechtlich selbständig, aber wirtschaftlich unabhängig und einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig ist.2. Dass ein Franchisenehmer den für ein solches Rechtsverhältnis typischen Bindungen unterliegt, schließt die Annahme eines Arbeitsverhältnisses nicht aus (entgegen OLG Schleswig, NJW-RR 1987, 220). |
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| BGH, Beschl. vom
4.11.1998 - VIII ZB 12/98 ("Eismann II") Leitsatz: Zum Rechtsweg für Klagen des Franchisegebers gegen einen arbeitnehmerähnlichen Franchisenehmer. |
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OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.1.1998 - 16 U 182/96 2. Kann aufgrund der Ausgestaltung des Franchisevertrages nicht das
Existenzminimum verdient werden, führt dies nicht notwendigerweise zur
Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft eines Franchisenehmers. Eine sog
"Hungerprovision" könnte jedoch zur Nichtigkeit des Vertrages führen. |
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| Kein
Verbraucherschutz für Franchisenehmer
mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin. |
BGH, Beschluss vom 24.2.2005 -
III ZB 36/04 Leitsatz der Redaktion: Franchisenehmer sind als Unternehmer und nicht als Verbraucher auch dann zu behandeln, wenn das betreffende Geschäft im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (so genannte Existenzgründung) geschlossen wird.
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| Nichtigkeit von Franchiseverträgen mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin. |
Kammergericht, Beschl. v.
11.02.1993 - 2 W 706/93 - ("BlueTel") Leitsatz: Die fehlende Angabe des Standortes des Franchisenehmerbetriebes im Franchisevertrag führt zur Nichtigkeit des Franchisevertrages wegen eines Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis gemäß §§ 4, 6 VerbrKrG. |
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| Landgericht Berlin, Urteil v.
29.11.1999 - 99 O 63/99 - ("BlueTel") Leitsätze: 1. Die fehlende Angabe des Standortes des Franchisenehmerbetriebes im Franchisevertrag führt zur Nichtigkeit des Franchisevertrages wegen eines Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis gemäß §§ 4, 6 VerbrKrG. 2.
Das VerbrKrG bleibt auch anwendbar, wenn der Vertrag zwar ursprünglich mit
einem Verbraucher abgeschlossen, jedoch nachträglich ein dem VerbrKrG nicht
unterliegender Kaufmann (hier: GmbH) das Vertragsverhältnis übernimmt.
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| Widerrufsrecht wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung
mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin. |
LG Zwickau, Urt. v. 25.02.2000 - 2
0 1198/99 - ("S-B-P-S Franchise") Leitsätze: 1. Franchisenehmer, die keine Verbraucher i.S.d. VerbrKrG sind, steht ein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKG zu, wenn der Franchisegeber eine (freiwillige) Widerrufsbelehrung in den Franchisevertrag aufgenommen hat 2. Die fehlende Angabe der Anschrift des Widerrufsempfängers (§ 7 Abs. 2 VerbrKG) führt zur Unwirksamkeit. 3. Eine Widerrufsbelehrung genügt nicht den an eine gesonderte Unterschrift im Sinne des § 7 Abs. 2 VerbrKG zu stellenden Anforderungen, wenn sie sich nicht nur auf die Widerrufsbelehrung, sondern zugleich auch auf die Bestätigung der Aushändigung derselben bezieht (vgl. BGH, NJW 1993, 64, 67). |
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| OLG Oldenburg, Urteil vom
16.10.1997 - 8 U 111/97 Leitsatz: Der Franchisegeber ist für die Werthaltigkeit der von ihm zu erbringenden Leistungen (hier: Know-how) und dem daraus vorn Franchisenehmer zu ziehenden Nutzen darlegungs- und beweispflichtig. |
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| Kündigung von Franchiseverträgen durch den Franchise- geber mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne
& Dietrich, Berlin.
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BGH, Urteil v. 3.10.1984 - VIII ZR
118/83 ("McDonalds") Leitsatz: Zur Einschränkung des Rechtes zur außerordentlichen Kündigung eines Franchisevertrages durch den Franchisegeber wegen des Nichteinhaltens von Richtlinien (McDonald's) |
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| Anwendbarkeit des
Handelsvertreter- schutzrechtes auf Franchiseverträge mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne
& Dietrich, Berlin. |
BGH, Urteil v. 17.07.2002 - VIII ZR 59/01
Leitsatz: Zur entsprechenden Anwendung des § 89 HGB auf Kettenverträge zwischen einem Franchisegeber und einem Franchisenehmer (Kündigungserfordernis für Franchisegeber trotz Befristung) |
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| Haftung des Unternehmensberaters
mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin. |
OLG
München, Urt. v. 11. 7. 1996 - 24 U 63/95
("Schmankerl-Service") Leitsätze: 1. Der Unternehmensberater eines Franchisegebers kann in einem gegen ihn geführten Schadensersatzprozess eine Mitverantwortung seines Auftraggebers bei der Durchführung eines Franchiseprojekts (hier: "Schmankerl-Service") auch dann einwenden, wenn er sich an einem vorausgegangenen Rechtsstreit des Franchisenehmers gegen den Franchisegeber, in dem das pflichtwidrige Verhalten dem Unternehmensberater voll zugerechnet worden ist, trotz Streitverkündung nicht beteiligt hat. 2. Steht in einem solchen Fall ein vertragliches Verschulden des Unternehmensberaters aufgrund der Interventionswirkung des Vorprozesses fest, darf bei der Haftungsabwägung im Verhältnis der Parteien des Unternehmensberatervertrags eine Mitverantwortung des Franchisegebers bei der Vorbereitung und Durchführung des Franchiseprojekts berücksichtigt werden. |
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| Sittenwidrigkeit
von Franchiseverträgen
mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin. |
LG Bochum, Urt. v.
28.04.1999 - 2 O 7 / 99 - Leitsätze 1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Franchisevertrag wegen sittenwidriger Knebelung nichtig sein kann. 2. Die Sittenwidrigkeit eines Franchisevertrages kann sich aus dem Ungleichgewicht zwischen den beiden Vertragspartnern ergeben, wenn z. B. der Franchisenehmer dem Franchisegeber wirtschaftlich vollständig ausgeliefert ist, ohne im Gegenzug wie ein freier Unternehmer selbständig wirtschaftlich handeln zu können. |
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| Gewerblicher Rechtsschutz mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin. |
Kammergericht, Urt.
v. 18.04.2000 - 5 U 9327 / 98 - ("Didactica") Leitsätze Zu der Erstreckung des Schutzbereiches einer übernommenen besonderen geschäftlichen Bezeichnung ("DIDACTICA") gegenüber Franchisenehmern eines insolventen Franchisegebers. |
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| Prozesskostenhilfe
mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin.
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Kammergericht,
Beschl. v. 06.11.1998 - 13 W 6127/98 - ("Sunpoint") |
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| Leistungspflichten des
Franchisegebers
mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin. |
BGH,
Urteil vom 13. Januar 2000 - III ZR 342/98 Leitsatz : Zu den Leistungspflichten der Vertragsteile eines Franchisevertrages, mit dem dem Franchisenehmer das Recht eingeräumt wird, ein Restaurant zu betreiben. |
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| Nachverträgliches Wettbewerbsverbot mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin. |
Landgericht
Magdeburg, Urt. v. 22.1.1997 - 31 O 671/96 Leitsatz der Redaktion: Ist ein Franchisevertrag zwischen als Reiseveranstalter tätigen Parteien mit einem darin enthaltenen Wettbewerbsverbot durch Abänderungsvereinbarung wegen Nichtzahlung der Franchisegebühren dahin geändert worden, daß der Franchisenehmer nunmehr eine Jahresumsatzvergütung zahlen soll, ist dadurch der Franchisevertrag in einen Handelsvertretervertrag umgewandelt worden, der durch den Handelsvertreter gemäß HGB § 89a fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden kann und ihn berechtigt, sich gemäß HGB § 90a Abs 3 von dem Wettbewerbsverbot loszusagen. |
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Rechtsscheinsvollmacht des Franchisenehmers
mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin. |
OLG
Jena, Urteil vom 16.09.1998 - 4 U 953/97 - Leitsätze : 1. Zur Frage, ob bzw unter welchen Umständen Erklärungen eines Franchisenehmers als im Namen des Franchisegebers abgegeben anzusehen sind. 2. Zweijährige Verjährungsfrist für Provisionsansprüche eines Maklers gemäß BGB § 196 Abs 1 Nr 7 gilt auch gegenüber einem Immobilienmakler, der Mitgesellschafter einer GbR ist, die die Immobilie erworben hat. 3. Keine Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung der Klage durch Nichtberechtigten. Dies gilt auch dann, wenn die Klageforderung im Verlauf des Rechtsstreits an den Kläger abgetreten wird.
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| Zurückbehaltungsrechte
des Franchisenehmers
mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin. |
OLG Naumburg Urt. v.
28.4.1999 - 6 U 99/98 -
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| Ausgleichsanspruch des
Franchisenehmers
mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin. |
BGH, Urteil
vom 23.7.1997 - VIII ZR 134/96 ("Benetton II") Leitsätze der Redaktion: 1.Es kommt in Betracht, dass auch das tatsächliche Verbleiben des Kundenstammes des Franchisenehmers beim Franchisegeber ein Ausgleichsanspruch entsprechend § 89b HGB rechtfertigt. 2. Der Händler (Franchisenehmer) hat keine Ansprüche gegen den Bekleidungshersteller (Franchisegeber) wegen "Schockwerbung".
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| Verpflichtung des
Franchisegebers zur Auszahlung von Einkaufsvorteilen
mitgeteilt von RA Dr. Ebert, Rechtsanwälte von Kenne & Dietrich, Berlin. |
BGH, Urteil vom 2 2.2.2006 - VIII ZR 40/04 - OLG MünchenLeitsatz : Zur Frage, ob der Franchisegeber aufgrund des Franchisevertrags oder einer von seiner Tochtergesellschaft mit dem Franchisenehmer getroffenen Vereinbarung verpflichtet ist, Einkaufsvorteile, die die Tochtergesellschaft mit Automobilherstellern ausgehandelt hat und die ihr aus Fahrzeugkäufen des Franchisenehmers zugeflossen sind, an den Franchisenehmer auszuzahlen. |
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